Allgemeine Geschäftsbedingungen
(Stand: September 2004)
1. Abschluss des Reisevertrages
Die Buchung des Kunden ist das Vertragsangebot. Bei Minderjährigen ist die Anmeldung von dem oder den Sorgeberechtigten zu unterschreiben. Der Reisevertrag kommt mit der schriftlichen Reisebestätigung des Reiseveranstalters zustande.
2. Leistungen
2.1. Die Leistungen des Reiseveranstalters ergeben sich aus den Beschreibungen des betreffenden Prospekts.
2.2. Der Reiseveranstalter behält sich vor, die eigenen Leistungen hinsichtlich einzelner Teilleistungen zu ändern, soweit die Änderung keine erhebliche Abweichung von der garantierten Reiseleistung darstellt und sie dem Kunden zumutbar ist. Der Reiseveranstalter verpflichtet sich, den Kunden unverzüglich zu informieren, sobald er vom Änderungsgrund Kenntnis erlangt. Änderungen wesentlicher Reiseleistungen sind nur bis zum 21. Tag vor der Abreise möglich.
2.3. Bei Reisen, deren Leistung eine Betreuung der Kunden beinhaltet und an der überwiegend Minderjährige teilnehmen, behält sich der Reiseveranstalter vor, ausgeschriebene Programmpunkte auch nach Reiseantritt zu ändern oder ganz oder teilweise zu streichen, soweit mangelnde Disziplin und Ordnung oder Gefahren für Leib und Leben deren Durchführung als unverantwortlich erscheinen lassen.
3. Zahlungen
3.1. Bei der Anmeldung entrichtet der Kunde die Anzahlung. Im Gegenzug erhält der Kunde den Sicherungsschein gemäß § 651 k Abs. 3 BGB. Der Reiseveranstalter hat nur dann einen Anspruch auf die Anzahlung, wenn der Reisevertrag zustande kommt. Der Kunde leistet die Anmeldegebühr als Anzahlung auf den Reisepreis. Der Reiseveranstalter stellt sicher, dass die Anzahlung 10 % des Reisepreises nicht überschreitet.
3.2. Der gesamte Reisepreis ist bis 14 Tage vor Reiseantritt zu zahlen.
4. Absage der Reise
Der Reiseveranstalter kann bis zum 28. Tag vor Reiseantritt vom Vertrag zurücktreten, wenn die Mindestteilnehmerzahl von 20 Personen pro Reise nicht erreicht wird. Gezahlte Reisebeiträge und die Anmeldegebühr erhält der Kunde in diesem Fall unverzüglich erstattet.
5. Höhere Gewalt
Wird die Reise aufgrund höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, können beide Parteien den Vertrag kündigen. Im übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
6. Rücktritt des Reisenden
6.1. Der Reisende kann jederzeit vor Reiseantritt von der Reise zurücktreten. Aus Beweisgründen empfehlen wir hierfür die Schriftform.
6.2. Im Falle des Rücktritts verliert der
Veranstalter den Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis. Allerdings
ist er berechtigt, eine pauschalierte Entschädigung für
die ihm entstandenen Kosten zu verlangen. Pro Person ergeben sich
hierbei folgende Stornokostenpauschalen.
Die dargestellten Vomhundertsätze tragen den verschiedenen vom Reiseveranstalter
angebotenen Reisearten Rechnung.
Rücktritt
bis 60 Tage vor Reisebeginn:
10 % des Reisepreises.
Rücktritt von 59 bis 30 Tage vor Reisebeginn:
20 % des Reisepreises.
Rücktritt von 29 bis 15 Tage vor Reisebeginn:
40 % des Reisepreises.
Rücktritt von 14 bis 8 Tage vor Reisebeginn:
60 % des Reisepreises.
Rücktritt von 7 bis 1 Tag(e) vor Reisebeginn:
80 % des Reisepreises.
Rücktritt am Abreisetag oder später:
100 % des Reisepreises.
6.3. Die pauschalen Stornokosten berücksichtigen
die gewöhnlich ersparten Aufwendungen des Reiseveranstalters
sowie seinen durch anderweitige Verwendung der Reiseleistungen
möglichen Erwerb.
Selbstverständlich bleibt es dem Kunden unbenommen, nachzuweisen, dass
der tatsächliche Schaden geringer ist als die geforderte Entschädigung.
Auf der anderen Seite hat der Reiseveranstalter das Recht, im Einzelfall den
tatsächlichen Schaden geltend zu machen, der sich dann nach dem Reisepreis
unter Abzug des Wertes der vom Reiseveranstalter ersparten Aufwendungen sowie
dessen, was er durch anderweitige Verwendung der Reiseleistungen erwerben kann,
bemisst.
6.4. Tritt ein Teilnehmer die Reise nicht an, so gilt dies als am Abreisetag erklärter Rücktritt vom Vertrag.
7. Rücktritt des Reiseveranstalters
Der Reiseveranstalter hat das Recht, vom Vertrag zurückzutreten,
wenn der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt,
der Reiseveranstalter ihm zur Bewirkung der Leistung eine angemessene
Frist gesetzt hat mit der Erklärung, dass er die Annahme der
Leistung nach dem Ablauf der Frist ablehne, und die Frist verstrichen
ist.
In diesem Fall kann der Reiseveranstalter vom Kunden eine Entschädigung
verlangen, die sich nach dem Reisepreis bemisst unter Abzug des Wertes der
vom Reiseveranstalter ersparten Aufwendungen sowie dessen, was er durch anderweitige
Verwendung der Reiseleistungen erwerben kann.
8. Gewährleistung
8.1. Wird die Reise nicht vertragsgemäß erbracht, so kann der Kunde Abhilfe verlangen. Der Reiseveranstalter kann die Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert.
8.2. Für die Dauer einer nicht vertragsgemäßen
Erbringung der Reise kann der Kunde eine entsprechende Herabsetzung
des Reisepreises verlangen (Minderung). Der Reisepreis ist in dem
Verhältnis herabzusetzen, in welchem die Reise in mangelfreiem
Zustand gestanden hätte.
Die Minderung tritt nicht ein, soweit es der Kunde unterlässt, den Mangel
bei der örtlichen Reiseleitung anzuzeigen. Sollte kein Mitarbeiter des
Reiseveranstalters vor Ort sein, so genügt eine sofortige Mitteilung an
den Reiseveranstalter, worin die Mängel beschrieben sind und um Abhilfe
nachgesucht wird.
8.3. Bietet der Reiseveranstalter im Falle eines
Mangels einer Leistung einen gleichwertigen Ersatz, und nimmt der
Kunde diesen Ersatz in Anspruch, entfällt dadurch der Anspruch
des Kunden auf Minderung für den darauffolgenden Zeitraum.
8.4. Wird die Reise infolge eines Mangels erheblich
beeinträchtigt und leistet der Reiseveranstalter innerhalb
einer angemessenen Frist keine Abhilfe, so kann der Kunde im Rahmen
der gesetzlichen Bestimmungen den Reisevertrag kündigen. Dasselbe
gilt, wenn dem Kunden die Reise infolge eines Mangels aus wichtigem,
dem Reiseveranstalter erkennbaren Grund nicht zuzumuten ist.
In diesen Fällen schuldet der Kunde dem Reiseveranstalter den auf die
erbrachten und die noch zu erbringenden Leistungen entfallenden Teil des Reisepreises,
soweit diese Leistungen für ihn von Interesse waren.
8.5. Reiseleitungs- und Betreuungspersonal ist nicht befugt, Ansprüche, egal welcher Art, mit Wirkung gegen den Reiseveranstalter anzuerkennen.
9. Haftung
Die Haftung des Reiseveranstalters für die vereinbarten Reiseleistungen richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften des Reisevertragsrechts.
10. Beschränkung der Haftung
10.1. Die vertragliche Haftung des Reiseveranstalters für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden des Kunden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder soweit der Reiseveranstalter für einen dem Kunden entstandenen Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.
10.2. Die Haftung für Sachschäden aus Delikt, die nicht Körperschäden sind und die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, ist pro Reisegast und Reise auf 4000 EUR beschränkt. Liegt der Reisepreis über 1333 EUR pro Person, beschränkt sich die Haftung auf das Dreifache des Reisepreises.
10.3. Haftungsausschließende oder haftungsbegrenzende Vorschriften internationaler Übereinkommen oder nationaler Rechtsnormen, auf die sich ein Leistungsträger berufen kann, gelten auch zu Gunsten des Reiseveranstalters.
10.4. Der Reiseveranstalter haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden und die in der Ausschreibung ausdrücklich als Fremdleistungen gekennzeichnet werden.
10.5. Kommt dem Reiseveranstalter die Stellung
eines vertraglichen Luftfrachtführers zu, so regelt sich die
Haftung nach den Bestimmungen des Luftverkehrsgesetzes in Verbindung
mit den Internationalen Abkommen von Warschau, Den Haag, Guadelajara
und der Montrealer Vereinbarung (nur für Flüge in die
USA und nach Kanada).
Diese Abkommen beschränken in der Regel die Haftung des Luftfrachtführers
für Tod oder Körperverletzung sowie für Verluste und Beschädigungen
von Gepäck.
11. Haftungsausschluss
Der Reiseveranstalter übernimmt keine Haftung bei Einbruch
oder Diebstahl.
Gepäck und sonstige mitgenommene Sachen sind vom Kunden selbst zu beaufsichtigen.
Wir empfehlen deshalb den Abschluss einer Reisegepäckversicherung.
12. Abtretungsverbot
Die Abtretung vertraglicher oder gesetzlicher Ansprüche aus dem Reisevertrag ist nur mit ausdrücklicher Genehmigung des Reiseveranstalters zulässig.
13. Ausschluss von der Reise
Der Reiseveranstalter erwartet, dass die Kunden Gesetze sowie
Sitten und Gebräuche des Gastlandes respektieren. Bei einem
groben Verstoß eines Kunden gegen die hieraus resultierenden
Verhaltensanforderungen behält sich der Reiseveranstalter
vor, diesen von der Reise auszuschließen.
Hierdurch entstehende Kosten gehen zu Lasten des Kunden oder seines gesetzlichen
Vertreters.
Gleiches gilt, wenn der Kunde das Miteinander in der Gruppe unzumutbar beeinträchtigt.
14. Gepäck
Gepäck wird - soweit nichts anderes ausdrücklich und schriftlich zugesagt wird - im üblichen Umfang befördert. Dies umfasst pro Person einen Koffer oder eine Reisetasche und ein Handgepäckstück.
15. Insolvenzschutz
Für den Fall der Insolvenz oder der Zahlungsunfähigkeit stellt der Reiseveranstalter sicher, dass dem Kunden - soweit Reiseleistungen deswegen ausfallen - der gezahlte Reisepreis und gegebenenfalls die erforderlichen Aufwendungen für eine vertraglich vereinbarte Rückreise erstattet werden. In diesen Fällen hat der Kunde einen direkten Anspruch gegen den Versicherer.
16. Zuständiges Gericht
16.1. Der Kunde kann den Reiseveranstalter nur an dessen Hauptsitz verklagen.
16.2. Darüberhinaus ist der Sitz des Reiseveranstalters maßgebend für Klagen des Reiseveranstalters gegen Kunden, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben, oder gegen Kunden, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben.
17. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages, deren Bestandteil diese Allgemeinen Reisebedingungen sind, hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge.
18. Datenschutzhinweis
Wir verarbeiten personenbezogene Daten unserer Kunden wie Name,
Anschrift, Namen der Eltern, Geburtsdatum ausschließlich
zu eigenen Geschäftszwecken. Diese Daten werden allenfalls
zur Erfüllung des Vertragszweckes an Dritte wie beispielsweise
unsere Leistungsträger weitergegeben. Keinesfalls geben wir
die Daten an Dritte zu Zwecken der Werbung oder des Direktmarketings
weiter. Keinesfalls verarbeiten wir sensible Daten entgegen den
Bestimmungen des BDSG und der EU-Datenschutzrichtlinie 95/46/EG.
Auch nach Durchführung der Reise bleiben die Daten nach Maßgabe
der datenschutzrechtlichen Bestimmungen des BDSG bei uns gespeichert.
Foto- und/oder Videoaufnahmen, die während der jeweiligen Reise aufgenommen werden, dürfen vom Reiseveranstalter zu eigenen Werbezwecken verwendet werden.
Unsere Kunden haben das Recht, jederzeit Auskunft über die von ihnen gespeicherten
Daten zu verlangen und nach vollständiger Abwicklung des Vertragsverhältnisses
einer weiteren Verarbeitung der über sie gespeicherten personenbezogenen
Daten zu widersprechen.
19. Kunde
Kunde im Sinne dieser Allgemeinen Reisebedingungen ist der Reisende. Soweit als Vertragspartner des Reiseveranstalters der gesetzliche Vertreter des Reisenden angesehen wird, bezieht sich Kunde unbeschadet der Rechte und Pflichten des gesetzlichen Vertreters auf den Vertretenen.
20. Reiseveranstalter
Reiseveranstalter ist die
Bustouristik Höffmann GmbH,
Kamps Rieden 3 - 7, 49377 Vechta,
Telefon: 0 44 41 / 89 20 54
Fax: 0 44 41 / 89 20 84

